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Wirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, Handwerker – und auch Personen, die erfolgreiche Unternehmen gründen oder erwerben möchten.

Wir begleiten zahlreiche Mandanten in alltäglichen wirtschaftsrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeit – als Anwalt oder Notar – erstreckt sich dabei auf u.a. auf folgende Bereiche:

  • (Notarielle) Beratung und Unterstützung bei der Gründung, dem Erwerb, der Umstrukturierung oder dem Verkauf eines Unternehmens

  • Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, einstweilige Verfügungsverfahren), insbesondere bei Ärzten und Apotheken

  • Franchiserecht, insbesondere die Gestaltung von Franchiseverträgen und deren Beendigung, Vertretung bei (gerichtlichen) Auseinandersetzungen (Franchisestreitigkeiten)

  • Produkthaftung und Produzentenhaftung

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