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Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Bauunternehmer, Baustoffhändler, Handwerksbetriebe, Architekten, öffentliche Auftraggeber und Bauherren in sämtlichen Fragen des privaten Baurechts (BGB, VOB/B, VOB/C, HOAI) außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

  • Baubegleitende Rechtsberatung (Verzögerungen, Nachträge, Hinweispflichten usw.) und Vertragsgestaltung bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben

  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen gegen Bauunternehmen und Architekten; Regress zwischen Baubeteiligten (General- und Nachunternehmer)

  • Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Honoraransprüchen

  • Unterstützung bei der Beweissicherung mithilfe von Privatgutachtern oder durch ein selbstständiges Beweisverfahren

Ihr Ansprechpartner für Bau- und Architektenrecht

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