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Medizin- und Arzthaftungsrecht

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Ärzte von Beginn bis Ende ihrer Tätigkeit in sämtlichen Rechtsfragen, z. B. im Haftungsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht sowie Standes- und Berufsrecht, jeweils unter Beachtung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Neben dem Arzthaftungsrecht bildet die gesellschaftliche Beratung, u. a. bei Erwerb, Verkauf und Auseinandersetzung von Arztpraxen oder z. B. der Gründung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

  • Vertretung von Ärzten und Patienten in Arzthaftungsfällen wegen eines (behaupteten) Behandlungsfehlers

  • Beratung Vertretung von Ärzten gegenüber Krankenkassen, (privaten) Krankenversicherungen, Versorgungsträgern und Sozialversicherungsträgern, sowohl außergerichtlich als auch im Einspruchs- oder Klageverfahren

  • Beratung bei Erlangung der Approbation und Gründung einer Arztpraxis

  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder der Ärztekammer, insbesondere bei Revisionen oder (drohendem) Entzug der Approbation

  • (Laufende) gesellschaftsrechtliche Beratung, insbesondere auch Unterstützung bei Verkauf oder Erwerb einer Praxis, Verlegung/Veräußerung eines Kassenarztsitzes, Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder eines MVZ (Medizinischen Versorgungszentrums)

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