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Erbrecht

Mehrere unserer Rechtsanwälte sind zugleich Notare und verfügen deshalb über vertiefte Kenntnisse in sämtlichen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten und unterstützen Sie – anwaltlich und auch notariell – mit Blick auf den zukünftigen Erbfall, aber auch nach dem Erbfall als Erbe, Pflichtteilsberechtigter und Vermächtnisnehmer insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Umfassende Beratung im Erbfall, u.a. Prüfung von letztwilligen Verfügungen, deren Anfechtung und Widerruf, Durchsetzung von Ansprüchen gegen Miterben und Dritte, Schlichtung in und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, ggf. auch durch Zwangsversteigerung

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen

  • Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen

  • Vorsorgende Gestaltung für den Erbfall (u.a. Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und erbschaftssteuerlicher Belastung), u.a. durch Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilverzichten

  • Gestaltung von Unternehmens- und Betriebsnachfolge sowie Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

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