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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im sog. Individualarbeitsrecht, d. h. im typischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis – beginnend mit der Gestaltung der Arbeitsverträge bis zur Beendigung, sei es im Wege der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, betriebs-, verhaltens- oder personenbezogen) oder durch einen Aufhebungsvertrag.

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen

  • Vorbereitung, Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen

  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen und Führen von Abfindungsverhandlungen

  • Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung, Zeugnisansprüche

  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

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