Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im sog. Individualarbeitsrecht, d. h. im typischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis – beginnend mit der Gestaltung der Arbeitsverträge bis zur Beendigung, sei es im Wege der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, betriebs-, verhaltens- oder personenbezogen) oder durch einen Aufhebungsvertrag.
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Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
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Vorbereitung, Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen
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Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen und Führen von Abfindungsverhandlungen
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Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung, Zeugnisansprüche
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Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern


